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AQV

AQV – Arbeitsgelegenheiten, Qualifizierung

und Vermittlungshilfen

  

 

 „Jeder soll seine Chance bekommen.“

 Richard von Weizäcker, Bundespräsident 1985 

 

 

Seit Einführung der Arbeitsmarktreform Harz IV steht beim Arbeitslosengeld II neben dem Grundsatz des Förderns gleichberechtigt der Grundsatz des Forderns. Alle ALG-II-Empfänger/-innen unter 25 Jahren haben das Recht auf eine Arbeit, eine Lehrstelle, einen Praktikumsplatz oder eine gemeinnützige Arbeitsgelegenheit – aber auch die Pflicht dazu! Lehnen sie ein Beschäftigungs- oder Qualifizierungsangebot ab, droht die Streichung der Geldleistungen für drei Monate. Um die Vorgaben dieser neuen Politik des Forderns und Förderns positiv umzusetzen, sind jedoch geeignete Arbeitsgelegenheiten mit flexibler Tätigkeitsausrichtung in ausreichender Anzahl erforderlich.   

Das Projekt AQV (Arbeitsgelegenheiten, Qualifizierung und Vermittlungshilfen) hat zum Ziel, junge ALG-II-Empfänger/-innen unter 25 Jahren, mit Merkmalen der Schwervermittelbarkeit, die wenig Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, passende und qualifizierende Arbeitsgelegenheiten anzubieten. Um unterschiedliche und regional vorhandene Kompetenzen zu bündeln, haben sechs gemeinnützige Einrichtungen aus dem Landkreis Böblingen auf Initiative und unter Federführung der Waldhaus gGmbH zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen:  

Ÿ    FISH – Leonberg e.V.

Ÿ    Stiftung Jugendhilfe aktiv, Böblingen

Ÿ    NEUE ARBEIT SERVICE gGmbH, Sindelfingen

Ÿ    Verein für Jugendhilfe e.V., Böblingen

Ÿ    Waldhaus gGmbH, Hildrizhausen 

Um möglichst vielen jugendlichen ALG-II-Empfänger/-innen passende und qualifizierende Arbeitsgelegenheiten zu verschaffen, hat die Arbeitsgemeinschaft AQV ein innovatives Konzept mit Modellcharakter entwickelt. Dies fußt auf folgenden Bausteinen:  

 

 

- Passgenaue Arbeitsgelegenheiten

- Sinnvolle Aufgaben

- Persönliche Analyse

- Kontinuierliche Begleitung

- Zusammenarbeit mit dem Job-Center

- Regionale Verortung

- Materieller Anreiz